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   OVG Sachsen-Anhalt, 24.04.2023 - 3 M 13/23   

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OVG Sachsen-Anhalt, 24.04.2023 - 3 M 13/23 (https://dejure.org/2023,8584)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 24.04.2023 - 3 M 13/23 (https://dejure.org/2023,8584)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 24. April 2023 - 3 M 13/23 (https://dejure.org/2023,8584)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 5 Abs 2 Nr 3 Buchst b WaffG, § 5 Abs 2 Nr 3 Buchst aa WaffG
    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit eines Mitglieds einer Partei, die vom Verfassungsschutz als sog. Verdachtsfall eingestuft wird; AfD-Landesverband Sachsen-Anhalt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit als Mitglied der Partei "Alternative für Deutschland" (AfD); Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis hinsichtlich Einstufung des AfD-Landesverbandes in Sachsen-Anhalt als Verdachtsfall durch die Landesverfassungsschutzbehörde

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Einziehung von Waffenbesitzkarte: Keine Unzuverlässigkeit wegen AfD-Mitgliedschaft

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2023, 841
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (2)

  • VG Regensburg, 07.03.2022 - RO 4 S 22.28

    Erfolgloser Antrag auf Anordnung der aufschiebende Wirkung einer Klage gegen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.04.2023 - 3 M 13/23
    Bereits der Wortlaut des § 5 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. b WaffG setzt - wie das Verwaltungsgericht zutreffend unter Verweis auf die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Regensburg (Beschluss vom 7. März 2022 - RO 4 S 22.28 - juris Rn. 37) und die Literatur (Gade in: Gade, Waffengesetz, 3. Aufl. 2022, § 5 Rn. 29a; Papsthart in: Steindorf, Waffenrecht, 11. Aufl. 2022, WaffG § 5 Rn. 54; Heller/Soschinka/Rabe, Waffenrecht, Rn. 770a) ausführt - voraus, dass das Verfolgen von Bestrebungen im Sinne der Vorschrift feststehen muss.

    Der, der Norm vorangestellte tatsachenbegründende Verdacht berührt den nachgehenden Relativsatz nicht (so auch im Ergebnis: VG Dresden, Beschluss vom 14. Oktober 2022 - 6 L 658/22 - juris Rn. 13; VG Regensburg, Beschluss vom 7. März 2022, a.a.O. Rn. 37; a.A.: VG Düsseldorf, Urteil vom 7. März 2023 - 20 K 7087/20 - juris Rn. 70).

    Zudem hat das Verwaltungsgericht unter Bezugnahme auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg (Beschluss vom 7. März 2022, a.a.O. Rn. 37) ausgeführt, dass bestehende tatsachenbegründete Verdachtsmomente im Rahmen einer Gefahrenprognose nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG herangezogen werden könnten.

  • BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvB 1/13

    Kein Verbot der NPD wegen fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.04.2023 - 3 M 13/23
    Der Lückenschluss betrifft damit Mitglieder von Vereinigungen, deren Verfassungsfeindlichkeit zwar feststeht, jedoch der Tatbestand von § 5 Abs. 2 Nr. 2 WaffG nicht bzw. noch nicht erfüllt wird (bevorstehende oder laufende Verbotsverfahren bzw. keine Feststellung der Verfassungswidrigkeit trotz festgestellter Verfassungsfeindlichkeit [vgl. BVerfG, Urteil vom 17. Januar 2017 - 2 BvB 1/13 - BVerfGE 144, 20, sog. NPD-Verbotsverfahren: fehlende Potentialität des verfassungsfeindlichen Handelns; vgl. auch Heller/Soschinka/Rabe, a.a.O. Rn. 770a a.E.; Papsthart in: Steindorf, a.a.O. Rn. 54).
  • VG Gera, 10.08.2023 - 1 E 564/23

    Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis aufgrund Mitgliedschaft in der

    Die Verfassungsfeindlichkeit einer Partei im Sinne des § 5 Abs. 2 Nr. 3 b WaffG (juris: WaffG 2002) muss feststehen (Anschluss an OVG LSA, Beschluss vom 24.4.2023 - 3 M 13/23 -, zitiert nach Juris).(Rn.24).

    Ein bloßer tatsachenbegründeter Verdacht reicht nicht aus (vgl. - mit eingehender Begründung - OVG LSA, Beschluss vom 24.4.2023 - 3 M 13/23 - VG Magdeburg, Beschluss vom 28.2.2023 - 1 B 212/22 MD - VG Regensburg, Beschluss vom 7.3.2022 - RO 4 S 22.28 - abweichend VG Düsseldorf, Urteil vom 7.3.2023 - 22 K 7087/20 - VG Köln, Urteil vom 8.9.2022 - 20 K 3080/21 - jeweils zitiert nach Juris).

  • VGH Bayern, 16.11.2023 - 24 CS 23.1695

    Rücknahme eines Kleinen Waffenscheins wegen Mitgliedschaft in der "Jungen

    Das Verfolgen von Bestrebungen im Sinne der Vorschrift muss für die zuständige Behörde und gegebenenfalls für das zuständige Gericht feststehen; es genügt nicht, dass lediglich Tatsachen die Annahme der Verfolgung rechtfertigen (so auch OVG LSA, B.v. 24.4.2023 - 3 M 13/23 - juris Rn. 10 ff.; VG Gera, B.v. 10.8.2023 - 1 E 564/23 Ge - juris Rn. 24 ff.; VG Cottbus, B.v. 4.8.2023 - 3 L 98/23 - juris Rn. 13 ff.; VG Dresden, B.v. 14.10.2022 - 6 L 658/22 - juris Rn. 13; VG Regensburg, B.v. 7.3.2022 - RO 4 S 22.28 - juris Rn. 37; Nitschke, NVwZ 2023, 814 ff.; a.A. OVG Berlin-Bbg, B.v. 23.10.2023 - OVG 6 S 44/23 - juris Rn. 3; VG Düsseldorf, U.v. 7.3.2023 - 20 K 7087/20 - juris Rn. 70 ff.; VG Köln, U.v. 8.9.2022 - 20 K 3080/21 - juris Rn. 69; wohl auch Wiegand, NVwZ 2023, 1211/1216).

    Vielmehr wird mit dem engen Verständnis sichergestellt, dass einerseits das vom Gesetzgeber beschriebene und als problematisch eingeordnete Verhalten des Erlaubnisinhabers (Verfolgung eigener Bestrebungen, Mitgliedschaft oder Unterstützungshandlung) diesem nicht nachgewiesen werden muss, andererseits jedoch eine Zurechnung von verfassungsfeindlichem Verhalten Dritter voraussetzt, dass dieses feststeht (vgl. a. OVG LSA, B.v. 24.4.2023 - 3 M 13/23 - juris Rn. 42).

    Abgesehen davon, dass der Gesamtkontext der Äußerung für ein anderes inhaltliches Verständnis der Äußerung sprechen dürfte (vgl. OVG LSA, B.v. 24.4.2023 - 3 M 13/23 - juris Rn. 24, 35 ff.; VG Magdeburg, B.v. 28.2.2023 - 1 B 212/22 MD - juris Rn. 21 f.; s.a. Nitschke, NVwZ 2023, 814/814 ff.), kommt es für die Auslegung des § 5 Abs. 2 Nr. 3 WaffG auf den in dieser Vorschrift zum Ausdruck kommenden objektivierten Willen des Gesetzgebers an.

  • VGH Bayern, 16.11.2023 - 24 CS 23.1709

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen den Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis

    Das Verfolgen von Bestrebungen im Sinne der Vorschrift muss für die zuständige Behörde und gegebenenfalls für das zuständige Gericht feststehen; es genügt nicht, dass lediglich Tatsachen die Annahme der Verfolgung rechtfertigen (so auch OVG LSA, B.v. 24.4.2023 - 3 M 13/23 - juris Rn. 10 ff.; VG Gera, B.v. 10.8.2023 - 1 E 564/23 Ge - juris Rn. 24 ff.; VG Cottbus, B.v. 4.8.2023 - 3 L 98/23 - juris Rn. 13 ff.; VG Dresden, B.v. 14.10.2022 - 6 L 658/22 - juris Rn. 13; VG Regensburg, B.v. 7.3.2022 - RO 4 S 22.28 - juris Rn. 37; Nitschke, NVwZ 2023, 814 ff.; a.A. OVG Berlin-Bbg, B.v. 23.10.2023 - OVG 6 S 44/23 - juris Rn. 3; VG Düsseldorf, U.v. 7.3.2023 - 20 K 7087/20 - juris Rn. 70 ff.; VG Köln, U.v. 8.9.2022 - 20 K 3080/21 - juris Rn. 69; wohl auch Wiegand, NVwZ 2023, 1211/1216).

    Vielmehr wird mit dem engen Verständnis sichergestellt, dass einerseits das vom Gesetzgeber beschriebene und als problematisch eingeordnete Verhalten des Erlaubnisinhabers (Verfolgung eigener Bestrebungen, Mitgliedschaft oder Unterstützungshandlung) diesem nicht nachgewiesen werden muss, andererseits jedoch eine Zurechnung von verfassungsfeindlichem Verhalten Dritter voraussetzt, dass dieses feststeht (vgl. a. OVG LSA, B.v. 24.4.2023 - 3 M 13/23 - juris Rn. 42).

    Abgesehen davon, dass der Gesamtkontext der Äußerung für ein anderes inhaltliches Verständnis der Äußerung sprechen dürfte (vgl. OVG LSA, B.v. 24.4.2023 - 3 M 13/23 - juris Rn. 24, 35 ff.; VG Magdeburg, B.v. 28.2.2023 - 1 B 212/22 MD - juris Rn. 21 f.; s.a. Nitschke, NVwZ 2023, 814/814 ff.), kommt es für die Auslegung des § 5 Abs. 2 Nr. 3 WaffG auf den in dieser Vorschrift zum Ausdruck kommenden objektivierten Willen des Gesetzgebers an.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2024 - 20 B 969/23

    Antrag Anordnung aufschiebende Wirkung vorläufiger Rechtsschutz Waffengesetz

    vgl. nur Bay. VGH, Beschluss vom 16. November 2023 - 24 CS 23.1695 -, juris, Rn. 18 ff., m. w. N.; OVG S.-A., Beschluss vom 24. April 2023 - 3 M 13/23 - juris, Rn. 10 ff., m. w. N.

    vgl. OVG S.-A., Beschluss vom 24. April 2023 - 3 M 13/23 - juris, Rn. 26 ff.

  • VG Schwerin, 07.12.2023 - 3 A 1408/21

    Waffenverbot wegen mutmaßlicher Mitgliedschaft in der Prepper-Gruppe NORD KREUZ

    Ob hingen auch im Falle des § 5 Abs. 2 Nr. 3 lit. b und c WaffG ein tatsachengestützter Verdacht einer solchen Bestrebung genügt oder aber der tatsachengestützte Verdacht lediglich hinsichtlich der Mitgliedschaft in oder Unterstützung einer Vereinigung, die solche Bestrebungen erwiesenermaßen verfolgt, genügt, kann dahinstehen (vgl. hierzu etwa VG Düsseldorf, Urteil vom 7. März 2023 - 22 K 7087/20 -, juris Rn. 70; vgl. dagegen OVG Magdeburg, Beschluss vom 24. April 2023 - 3 M 13/23 -, juris; Überblick zum Streitstand etwa bei VG Cottbus, Beschluss vom 4. August 2023 - 3 L 98/23 -, juris Rn. 14 ff.).
  • OVG Thüringen, 19.02.2024 - 3 EO 453/23
    Hierbei kann zunächst dahinstehen, ob - wie in der Beschwerdebegründung ausgeführt - es ausreichend ist, dass Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die Vereinigung im Sinne des § 5 Abs. 2 Nr. 3 Buchstabe a) und b) WaffG verfassungsfeindlicher Bestrebungen verfolgt, oder - wie vom Verwaltungsgericht vertreten - das Verfolgen derartiger Bestrebungen feststehen muss (vgl. im Übrigen hierzu: OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 24. April 2023 - 3 M 13/23 -, juris Rn. 10; Bayerischer VGH, Beschluss vom 16. November 2023 - 24 CS 23.1695 -, juris Rn. 17 - 30, juris; VG Düsseldorf, Urteil vom 7. März 2023 - 22 K 7087/20 -, juris Rn. 65 ff.).
  • VG Schwerin, 15.11.2023 - 3 A 1277/21

    Waffenverbot wegen mutmaßlicher Mitgliedschaft in einer sog. "Prepper-Gruppe"

    Ob hingegen auch im Falle des § 5 Abs. 2 Nr. 3 lit. b und c WaffG ein tatsachengestützter Verdacht einer solchen Bestrebung genügt oder aber der tatsachengestützte Verdacht lediglich hinsichtlich der Mitgliedschaft in oder Unterstützung einer Vereinigung, die solche Bestrebungen erwiesenermaßen verfolgt, genügt, kann dahinstehen (vgl. hierzu etwa VG Düsseldorf, Urteil vom 7. März 2023 - 22 K 7087/20 -, juris Rn. 70; vgl. dagegen OVG Magdeburg, Beschluss vom 24. April 2023 - 3 M 13/23 -, juris; Überblick zum Streitstand etwa bei VG Cottbus, Beschluss vom 4. August 2023 - 3 L 98/23 -, juris Rn. 14 ff.).
  • VG Schwerin, 07.12.2023 - 3 A 126/22

    Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis: Unzuverlässigkeit bei mutmaßlicher

    Ob hingegen auch im Falle des § 5 Abs. 2 Nr. 3 lit. b und c WaffG ein tatsachengestützter Verdacht einer solchen Bestrebung genügt oder aber der tatsachengestützte Verdacht lediglich hinsichtlich der Mitgliedschaft in oder Unterstützung einer Vereinigung, die solche Bestrebungen erwiesenermaßen verfolgt, genügt, kann dahinstehen (vgl. hierzu etwa VG Düsseldorf, Urteil vom 7. März 2023 - 22 K 7087/20 -, juris Rn. 70; vgl. dagegen OVG Magdeburg, Beschluss vom 24. April 2023 - 3 M 13/23 -, juris; Überblick zum Streitstand etwa bei VG Cottbus, Beschluss vom 4. August 2023 - 3 L 98/23 -, juris Rn. 14 ff.).
  • VG München, 30.08.2023 - M 7 S 23.1306

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen Teilnahme am Bundeskongress der "Jungen

    Dementsprechend dürfte die Berichterstattung über die JA in den Verfassungsschutzberichten Bayerns und des Bundes sowie ihre Einstufung als Verdachtsfall durch das Bundesamt für Verfassungsschutz indizieren, dass zugleich die Voraussetzungen nach § 5 Abs. 2 Nr. 3 WaffG im Hinblick auf die JA erfüllt sind (vgl. in diesem Sinne auch bereits VG München, B.v. 11.5.2020 - M 7 S 20.87 - juris Rn. 28; vgl. auch VG Ansbach, U.v. 25.4.2019 - AN 16 K 17.01038 - juris Rn. 30; vgl. zur Einstufung als Verdachtsfall durch das Bundesamt für Verfassungsschutz bzw. zur Berichterstattung im Verfassungsschutzbericht des Bundes VG Düsseldorf, U.v. 7.3.2023 - 22 K 7087/20 - juris Rn. 65 ff.; VG Köln, U.v. 11.8.2022 - 20 K 2177/21 - juris Rn. 47; siehe auch VG Köln, U.v. 8.9.2022 - 20 K 3080/21 - juris Rn. 84 ff., 162 ff. m.w.N.; Wiegand, NVwZ 2023, 1211/1215; a.A. VG Magdeburg, B.v. 28.2.2023 - 1 B 212/22 MD - juris Rn. 19 ff.; OVG LSA, B.v. 24.4.2023 - 3 M 13/23 - juris Rn. 10 ff.; VG Regensburg, B.v. 7.3.2022 - RO 4 S 22.28 - juris Rn. 37; Nitschke, NVwZ 2023, 814).
  • VG Schwerin, 07.12.2023 - 3 A 1162/22

    Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis: Unzuverlässigkeit bei mutmaßlicher

    Ob hingen auch im Falle des § 5 Abs. 2 Nr. 3 lit. b und c WaffG ein tatsachengestützter Verdacht einer solchen Bestrebung genügt oder aber der tatsachengestützte Verdacht lediglich hinsichtlich der Mitgliedschaft in oder Unterstützung einer Vereinigung, die solche Bestrebungen erwiesenermaßen verfolgt, genügt, kann dahinstehen (vgl. hierzu etwa VG Düsseldorf, Urteil vom 7. März 2023 - 22 K 7087/20 -, juris Rn. 70; vgl. dagegen OVG Magdeburg, Beschluss vom 24. April 2023 - 3 M 13/23 -, juris; Überblick zum Streitstand etwa bei VG Cottbus, Beschluss vom 4. August 2023 - 3 L 98/23 -, juris Rn. 14 ff.).
  • VG Schwerin, 15.11.2023 - 3 A 1603/21

    Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis wegen mutmaßlicher Mitgliedschaft in

  • VG München, 30.08.2023 - M 7 S 23.1519

    Rücknahme eines Kleinen Waffenscheins wegen Mitgliedschaft in der "Jungen

  • VG Freiburg, 27.11.2023 - 6 K 1103/22

    Unterstützung der Vereinigung "Identitäre Bewegung Deutschland"; waffenrechtliche

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.10.2023 - 6 S 44.23

    Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis - Anordnung der Unbrauchbarmachung der

  • VG Cottbus, 04.08.2023 - 3 L 98/23
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